Hausarztpraxis    
Drs. med. Anke und  Christian Jahr

Für einen möglichst reibunslosen Ablauf in unserer Praxis bitten wir Sie gemeinsam mit unseren Mitarbeitern um folgenden Dinge:

  • Bitte tragen Sie bis auch weiterhin bei jedem Praxisbesuch eine Schutz - Maske (liegen im Wartezimmer aus) und bringen bitte Ihre Versichertenkarte mit !


  • Blutabnahmen führen wir in der Regel jeden Morgen von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr durch. 


  • Bitte kommen Sie hierzu nüchtern ! Sie können jedoch immer ein oder zwei Glas Wasser trinken ! ! 


  • Kommen Sie zu einem Ultraschalltermin im Bauchraum bitte immer  nüchtern und essen sie 12 -36 Stunden vorab keine blähenden Speisen (Kraut, Linsen, Zwiebeln, Kohl). Stilles Wasser können Sie trinken. Medikamente bitte einnehmen.


  • Vereinbaren Sie bitte immer einen Termin per Telefon oder der Signal App. Ohne Termine haben Sie unter Umständen längere Wartezeiten! In akuten Infektzeiten müssen wir Sie ohne akutes Anliegen eventuell sogar auf einen späteren Termin verweisen (Notfälle/starke Schmerzzustände sind davon ausgenommen!).


  • Sagen Sie bitte Termine rechtzeitig ab, wenn Sie verhindert sein sollten!


  • Für Versicherungs- bzw Versorgungsamtanfragen sowie Patientenverfügungen machen Sie bitte gesonderte längere Termine!


  • Wir dürfen das Ausstellen von Attesten und Bescheinigungen nicht mehr unentgeltlich durchführen. Dies verstösst gegen das Wettbewerbsgesetz. Wir bitten um Verständnis!


  • Das ausführliche Besprechen einer Patientenverfügung ist eine IGEL-Leistung. Bitte informieren Sie sich am Empfang.


  • Bitte haben Sie Verständnis, dass uns im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Verordnung von Medikamenten und Physiotherapieanwendungen gesetzliche Vorgaben gesetzt sind. 



  • Das Verordnen von Medikamenten mit dem Kreuzchen (aut idem) ist nur in ganz bestimmten Fällen möglich. Wenn wir dies ohne medizinischen Grund machen, muss die Praxis Ihre Mehrkosten bezahlen (Regress). Bitte verstehen Sie, dass wir dies nicht tun können !


  • Bitte bedenken Sie immer, wenn Sie mit bestimmten Laborwünschen, Therapievorschlägen oder Medikamentenanfragen zu uns kommen, dass die Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt ist. Sie erfolgt immer nach dem Prinzip :


  • Wirtschaftlich
  • Ausreichend
  • Notwendig
  • Zweckmäßig


Deshalb können wir nicht jeden Patientenwunsch direkt erfüllen.  

Wir werden jedoch immer zunächst über die Gründe Ihrer Anfrage mit Ihnen sprechen !


  • Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen (Darmspiegelung bei Männern ab 50 bzw. bei Frauen ab 55 Jahren, den Check up alle 3 Jahre (im Hausarztprogramm kürzer) sowie ein Hautkrebsscreening alle zwei Jahre. 


  • Sprechen Sie uns bitte bei Wünschen und Anregungen an!



Ihr Praxis Team